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Wenn die Versetzung des Kindes gefährdet ist



von Alexandra von Plüskow

Von Klasse zu Klasse Nun ist es wieder so weit. Die Versetzungen stehen an. Doch was heißt es eigentlich, versetzt zu werden? Und was ist, wenn die Versetzung des eigenen Kindes gefährdet ist? Der folgende Beitrag beantwortet die grundlegenden Fragen rund um das Thema „Versetzung in der Grundschule“.

Ein Verwaltungsakt

Bei der Versetzung in die nächste Klasse handelt es sich um einen Verwaltungsakt. Alle Bundesländer haben in ihren Schulgesetzen eigene Regelungen für diesen Vorgang gefunden und festgelegt. In einer Versetzungskonferenz am Ende eines Schuljahres entscheiden die Lehrkräfte, die in der Klasse unterrichtet haben, über Versetzung und gegebenenfalls über eine Nichtversetzung von SchülerInnen. Diese Konferenz findet unter der Beratung von Elternvertretern statt.

Doch auch, ob die Kinder nach dem ersten oder zweiten Schuljahr in die nächste Jahrgangsstufe versetzt werden, ist Ländersache. In vielen Fällen rücken die Kinder in die nächste Klasse auf.

In beiden Fällen – bei einer Versetzung oder beim Aufrücken – sollte das Schulkind das jeweilige Klassenziel erreicht haben und somit eine solide Basis zur Weiterarbeit in der nächsten Jahrgangsstufe erworben haben. Ist sich die Versetzungskonferenz bei einem Schüler dessen nicht sicher, so kann sie verschiedene Maßnahmen ergreifen, um sich ein noch besseres Bild über diesen zu machen. So gibt es in manchen Bundesländern beispielsweise die Möglichkeit, Kinder nachzuprüfen oder ein Kind im Sonderfall (etwa wenn es mehrere Wochen krank war) auf Probe zu versetzen. Dies kann einerseits eine Chance für das jeweilige Kind sein. Dennoch kann ein solches Vorgehen Grundschulkinder auf der anderen Seite sehr belasten, wenn es diese Prüfungen nicht besteht.

Versetzung gefährdet…

Eine Nichtversetzung sollte für Eltern und Schulkinder nicht aus heiterem Himmel kommen. In vielen Bundesländern wird diese durch einen Vermerk im Halbjahreszeugnis und/ oder eine schriftliche Benachrichtigung an die Eltern angekündigt. Diese Ankündigung kommt für alle Beteiligten zumeist nicht ganz unvorbereitet. Was können Eltern jetzt unternehmen?

Zunächst sollte Ihr Kind – wenn noch nicht geschehen – in den Bereichen des Sehens und Hörens von Fachärzten untersucht werden. Auch eine mögliche Lese-Rechtschreibstörung oder eine Dyskalkulie sollten ausgeschlossen werden. Kontaktadressen kann Ihnen Ihr Kinderarzt nennen. Aber auch der für Sie zuständige schulpsychologische Dienst kann Ihnen weiterhelfen. Die Kontaktadressen erhalten Sie über die Schule Ihres Kindes oder unter www.schulpsychologie.de .

Sind diese Punkte ausgeschlossen worden? Dann überlegen Sie gemeinsam mit Ihrem Kind, welche anderen Ursachen eine mögliche Nichtversetzung haben könnte. War Ihr Kind während des Schuljahres länger krank? Ist es vom Unterrichtsstoff überfordert – oder langweilt es sich und ist gar unterfordert? Hat es Probleme innerhalb der Lerngruppe? Hatte es in seinem privaten Bereich innerhalb des letzten Schuljahres eventuell einschneidende Erlebnisse zu verkraften?


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Alexandra v. Plüskow ist ausgebildete Grundschullehrerin und hat einige Jahre lang an zwei Lüneburger Grundschulen gearbeitet. Als zweifache Mutter befindet sie sich in der Elternzeit. Derzeit arbeitet sie als freie Fachjournalistin und Referentin für mehrere Verlage und Zeitschriften. E-Mail
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